Störfallrecht & Sicherheitskonzepte
Sind in Ihrem Unternehmen bzw. Betriebsbereich gefährliche Stoffe oberhalb einer bestimmten Mengenschwelle vorhanden? Dann fallen Sie unter die Anforderungen der Störfallverordnung (12. BImSchV). Je nach Menge und Art der Stoffe unterliegen Sie den Grundpflichten oder den erweiterten Pflichten.
Alle Betriebe, die unter die Störfallverordnung fallen, sind gesetzlich dazu verpflichtet ein Sicherheitsmanagementsystem gemäß den Spezifikationen der Störfallverordnung aufzubauen.
Zur Umsetzung der Störfallverordnung bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:
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Beratung zur Umsetzung der Grundpflichten
- Bewertung der rechtlichen Anforderungen
- Entwicklung von Störfallkonzepten
- Aufbau eines Sicherheitsmanagementsystems
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Beratung zur Umsetzung der erweiterten Pflichten
- Erstellung eines Sicherheitsberichts
- Erstellung
von Alarm- und Gefahrenabwehrplänen
- Inkl. Erarbeitung eines Kommunikationskonzepts für betroffene Personen / Einrichtungen mit Publikumsverkehr
- Beratung zur Umsetzung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
- Implementierung einer ressourcenschonenden, technischen und organisatorischen Gefahrenabwehr
Ihr Kontakt zu uns
uniconsult
Ingenieur- & Unternehmens- beratungsgesellschaft mbH
Ansprechpartner:
Dirk Gremmel
Wolfgang Suhr
Tel.: (0511) 283 11 70
Fax: (0511) 283 11 72
E-Mail: unico@unico.de




