Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Die Zusammenführung mehrerer Gesetze soll Diskrepanzen beheben

Seit 1. November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Es führt die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinspargesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in einem Gesetz zusammen. Dadurch werden Diskrepanzen der alten Regelungen behoben und die Anwendung und der Vollzug des Energieeinsparrechts erleichtert. Grundlegende Verschärfungen der energetischen Anforderungen für Neubau und Bestand gibt es nicht, jedoch wird der Einsatz von Erneuerbaren Energien im Neubau erleichtert und verpflichtend. Richtungsweisend ist zudem das Verbot von Kohle- und Ölheizungen ab 2026 die bestimmte Voraussetzungen nicht mehr erfüllen.

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