Corporate Sustainability Reporting Directive

Wir zeigen Ihnen, wie unkompliziert eine Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt wird.

Ökobilanzen und Typ-III-Umweltdeklarationen

Anfang dieses Jahres ist eine Richtlinie zur Änderung der bestehenden Pflichten der Nachhaltigkeitsberichterstattung verabschiedet worden.

Diese Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD: 2022/2464/EU) wird künftig allein in Deutschland ca. 15.000 Unternehmen in die Pflicht nehmen, einen regelmäßigen Nachhaltigkeitsbericht zu veröffentlichen. Sie erweitert die bestehende CSR-Richtlinie (Non-Financial Reporting Directive bzw. NFRD: 2014/95/EU) im Anwendungsbereich auf viele Unternehmen und standardisiert die Berichterstellung durch obligatorische Berichtsstandards.

Die Richtlinie tritt für unterschiedliche Unternehmen gestaffelt in Kraft.

Ab dem 01. Januar 2024 müssen alle Unternehmen, die bereits heute im Rahmen der NFRD Berichte veröffentlichen, die neuen Anforderungen der CSRD erfüllen.

Ab dem 01. Januar 2025 fallen in den Anwendungsbereich alle großen Unternehmen, d.h. Unternehmen, die am Bilanzstichtag zwei der folgenden drei Merkmale erfüllen:

  • Bilanzsumme: mind. 25 Mio. €
  • Nettoumsatzerlöse: mind. 50 Mio. €
  • Durchschn. Zahl der während des Geschäftsjahres Beschäftigten: mind. 250

Ab dem 01. Januar 2026 wird der Anwendungsbereich auf kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen erweitert.

Ab dem 01. Januar 2028 kommen auch Unternehmen außerhalb der EU in die Pflicht, sofern diese mit einer Zweigniederlassung in der EU gewisse Umsätze erzielt.

Unternehmen, die in diesen Anwendungsbereich fallen, müssen ab dem darauffolgenden Geschäftsjahr einen Nachhaltigkeitsbericht unter der Berücksichtigung von Berichtstandards abgeben. Diese European Sustainability Reporting Standards (ESRS) stellen neben allgemeinen Anforderungen und Angaben auch diverse Kennzahlen dar, die im Rahmen der Berichtspflicht veröffentlicht werden müssen. Diese Kennzahlen werden zuvor mit einer Wesentlichkeitsanalyse identifiziert und ermöglichen eine erste Priorisierung zur weiteren Maßnahmenfindung.

Die Durchführung einer Wesentlichkeitsanalyse erfordert Wissen über die ESRS und die jeweiligen relevanten Nachhaltigkeitsthemen. In diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie einfach und unkompliziert eine Wesentlichkeitsanalyse durchführen können und wie Sie sich weiter in die Thematik der Nachhaltigkeitsberichterstattung einarbeiten können.

Lernziele

Das Webinar dient dazu, einen Überblick über die ESRS und die Anforderungen an eine Wesentlichkeits­analyse nach ESRS 1 zu erhalten. Daneben werden weitere Hinweise zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gegeben und Einblick in die gängige Praxis zur Erstellung solcher Berichte gewährt.

Zielgruppen

Das Webinar richtet sich an Energie-, Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagementbeauftragte, sowie an Verantwortliche zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten.

Dauer

Zwei Stunden

Teilnahmegebühr

75,00 € zzgl. USt.

Termine

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Nur auf Anfrage

Wenn mehrere Teilnehmer aus einem Unternehmen kommen, bieten wir Ihnen 25% Rabatt an. Selbstverständlich können wir Ihnen ein individuelles Angebot (auch Inhouse) erstellen.

Folgende Inhalte werden im Webinar behandelt

  • Nachhaltigkeitsberichte
    • Neuerungen durch die CSRD
    • ESRS Anforderungen allgemein
  • Wesentlichkeitsanalyse
    • Anforderungen in ESRS 1
    • Durchführung in der Praxis
  • Einblick in weitere Nachhaltigkeitsthemenstandards
    • Angabepflichten
    • Sektorstandards
  • Fazit und Ausblick

Ansprechpartner

Luke Schneider

seminare(at)unico.de

0511 5445569-0

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